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Die EU-PPWR tritt am 12. August 2026 in Kraft: Was das für Aluminiumfolien-Lebensmittelverpackungen bedeutet

2026-06-29 09:00:00

Europäische Lebensmittelverpackungen stehen vor einer wichtigen regulatorischen Schwelle. Am 12. August 2026 treten die ersten Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft – und sie betreffen jedes Unternehmen, das Verpackungen auf dem EU-Markt bereitstellt, einschließlich Importeuren und Herstellern außerhalb der EU, die diese liefern. Für Hersteller und Einkäufer von Lebensmittelverpackungen aus Aluminiumfolie bringt diese Frist konkrete Änderungen mit sich, die es jetzt zu verstehen gilt.

Was sich am 12. August ändert

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die 30 Jahre alte Verpackungsrichtlinie. Im Gegensatz zur alten Richtlinie gilt sie unmittelbar, sodass die Regeln in jedem Mitgliedstaat ohne nationale Sonderwege exakt gleich lauten. Zum Stichtag im August greifen drei Pflichten, die für Lebensmittelverpackungen am wichtigsten sind. Die erste ist ein Verbot von PFAS (sogenannten Ewigkeitschemikalien) in Lebensmittelkontaktverpackungen oberhalb festgelegter Grenzwerte – dies umfasst sowohl absichtlich zugesetzte als auch unabsichtlich vorhandene PFAS, gemessen über die gesamte Verpackungseinheit einschließlich Druckfarben und Beschichtungen. Die zweite ist eine Recyclingfähigkeitspflicht: Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen recyclingfähig sein. Die dritte ist eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity), die jedes Verpackungsformat benötigt, um die Einhaltung der Regeln nachzuweisen.

Weitere zentrale Punkte treten zu späteren Zeitpunkten in Kraft. Hier ist die vereinfachte Zeitleiste:

AnforderungGilt ab
PFAS-Verbot für Lebensmittelkontaktverpackungen12. August 2026
Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein (Artikel 6)12. August 2026
Konformitätserklärung12. August 2026
Design-for-Recyclability-Klassen (A–C)2030
Recyclingfähig „im großen Maßstab“ („at scale“)2035

Der August-Termin markiert somit den Auftakt eines gleitenden Zeitplans, bei dem zwischen 2028 und 2040 Ziele für den Rezyklatanteil, harmonisierte Recycling-Kennzeichnungen und an die Recyclingfähigkeit gekoppelte Gebührenänderungen hinzukommen. Im Vorfeld der Frist hat die Europäische Kommission Leitlinien und ein FAQ veröffentlicht, die die Anwendung der Regeln von der Definition der Verpackung bis hin zur Durchsetzung der PFAS-Grenzwerte verdeutlichen.

Was dies für Lebensmittelverpackungen aus Aluminiumfolie bedeutet

Die Nachrichten fallen je nach Format unterschiedlich aus, begünstigen jedoch einfaches Aluminium. Monomaterial aus Aluminium – Folie und starre Aluschalen – ist recyclingfähig und kann immer wieder ohne Qualitätsverlust recycelt werden, weshalb schlichte Aluminium-Lebensmittelbehälter auf der richtigen Seite der Recyclingvorschriften stehen. Der Druck lastet auf Verbundmaterialien: mehrschichtigen Kunststoffverpackungen, bei denen eine dünne Aluminium- oder EVOH-Barriere mit Kunststofffolie verbunden ist. Diese Schichten lassen sich nicht sauber trennen und einschmelzen, weshalb viele Marken im Zuge der PPWR von ihnen weg- und hin zu Monomaterial-Designs tendieren. Ein Aluminiumfolienbehälter aus Monomaterial erfüllt diesen Test bereits; ein Folien-Kunststoff-Laminat tut dies oft nicht.

Auch Recyclinganteile und End-of-Life-Kosten spielen eine Rolle. Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) werden danach gestaffelt, wie gut eine Verpackung recycelbar ist, sodass recyclingfähige Formate geringere laufende Kosten verursachen. Aluminiumverpackungen werden in Europa laut Angaben der European Aluminium Foil Association derzeit zu rund 60 % recycelt, wobei kleinere Formate hinterherhinken – der Grund, warum die EAFA und Flexible Packaging Europe Anfang 2026 eine spezielle Allianz ins Leben gerufen haben, um die Sammlung und Sortierung kleiner Aluminiumartikel zu verbessern. Für eine Lebensmittelmarke, die Schalen und verschlossene Alupackungen auswählt, ist eine saubere Monomaterial-Spezifikation der unkomplizierte Weg, um im Einklang mit der regulatorischen Entwicklung zu bleiben.

Was Lieferanten für den EU-Markt jetzt tun sollten

Die praktischen Schritte sind klar, und die Vorlaufzeiten sind kürzer, als es im Vergleich zu echten Beschaffungszyklen den Anschein hat. Es muss sichergestellt werden, dass Lebensmittelkontaktverpackungen frei von PFAS sind und entsprechend dokumentiert werden können, da die Grenzwerte ab August unabhängig vom Herstellungsdatum der Verpackung gelten. Für jedes in die EU vertriebene Verpackungsformat ist eine Konformitätserklärung vorzuhalten. Wo es die Anwendung erlaubt, sollten recyclingfähige Monomaterial-Designs gegenüber Folien-Kunststoff-Verbunden bevorzugt werden. Zudem sollten technische und Recyclingnachweise jetzt zusammengetragen werden, da ältere Zertifizierungen wie die EN 13428 nach dem August-Stichtag keine automatische Konformitätsvermutung mehr gewähren.

Als Hersteller von Aluminiumfolienverpackungen, der Lebensmittelmarken in Europa und darüber hinaus beliefert, fertigen wir lebensmittelechte Folienbehälter und -schalen aus Monomaterial, die auf sauberes Recycling ausgelegt sind. Einkäufer, die sich auf die PPWR vorbereiten, können bei uns die Spezifikationen und Dokumentationen anfordern, die sie für ihre Compliance-Arbeit benötigen.

Quellen

  • SEPACK

    SEPACK

    Hersteller von Aluminiumfolien‑Verpackungen

    SEPACK liefert Aluminiumfolien‑Behälter, Rollen, Folienblätter, Backpfannen und Lebensmittelverpackungsfolien an Händler und Gastronomieunternehmen in mehr als 50 Ländern. Der Hauptsitz befindet sich in New York, die Produktion in Shanghai; das Unternehmen ist seit 2010 tätig.

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